POL-ME: Viel eingebaut, aber nichts eingetragen: Polizei zieht getunten Ford Mustang aus dem Verkehr – Langenfeld – 2101110

Tuning ist erlaubt – wenn man sich an gewisse „Spielregeln“ hält. Und dass es teuer werden kann, wenn man diese nicht einhält, musste am Dienstag (27. Januar 2021) ein Fahrzeugführer aus dem Rheinisch-Bergischen Kreis feststellen, als er mit seinem auffällig getunten Ford Mustang GT in Langenfeld in eine Polizeikontrolle geriet.


Die Polizei zog diesen Ford Mustang GT aus dem Straßenverkehr.

Das war geschehen:

Gegen 16:10 Uhr stoppten die Polizeibeamten den Fahrer des Mustangs in Langenfeld auf der Hardt im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle. Schon auf den ersten Blick konnten die Tuning-Spezialisten des Verkehrsdienstes erkennen, dass an dem Ford diverse Umbaumaßnahmen vollzogen worden waren: So waren an dem auffällig folierten Wagen Frontspoiler, die Motorhaube, ein offener Luftfilterkasten, Heckspoiler, Heckdiffusor und seitliche Anbauteile angebracht bzw. technisch verändert worden. Außerdem waren die Blinker und Rückleuchten extrem verdunkelt worden. Das Problem: Keine dieser Tuning-Umbaumaßnahmen waren ordnungsgemäß von einem Sachverständigen beim TÜV überprüft und anschließend in die Fahrzeugpapiere des Mustangs eingetragen worden. Lediglich Dokumente zur umgebauten Gasanlage konnte der Fahrzeugführer vorweisen.

Bei weiteren Überprüfungen stellten die Experten des Verkehrsdienstes fest, dass es sich bei dem Ford Mustang um einen umgebauten US Import Unfallwagen handelte, den der Halter nur mit einer Ausnahmegenehmigung gemäß Paragraph 70 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung im Straßenverkehr in Deutschland führen darf. Allerdings erlischt diese Ausnahmegenehmigung, wenn Veränderungen an dem Fahrzeug vorgenommen werden.

Dies hatte für den Fahrzeugführer folgende Konsequenzen:

Gemeinsam mit den Polizeibeamten musste er eine örtliche Prüfstelle aufsuchen. Anschließend wurde dem Mann die Weiterfahrt erst nach Beseitigung der festgestellten Mängel gestattet. Zudem erwarten ihn ein Bußgeld sowie ein Punkt in Flensburg.

Die Kreispolizeibehörde Mettmann nimmt diese Verkehrskontrolle zum Anlass, um auf die Regelungen zum Einbau von Tuning-Teilen an Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr hinzuweisen: So ist Tuning grundsätzlich erlaubt, wenn die dazu geltenden Regelungen eingehalten werden. Dabei gilt: Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, dass bei der Teilnahme am Straßenverkehr keine erhöhte Betriebsgefahr besteht und das Insassen optimal vor Unfällen geschützt sind.

Zur weiteren Information verweist die Kreispolizeibehörde Mettmann insbesondere auf die Internetseite www.tune-it-safe.de, welche offiziell durch die Polizei NRW unterstützt und beraten wird.

Homepage: https://mettmann.polizei.nrw/
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Quelle: Mettmann (ots)