Fahrradbranche will Versorgung der Kunden sicher gestalten

Berlin, den 08.04.2020 – Mit dem Fahrrad zu fahren ist momentan die sicherste und gesündeste Art, kurze und mittlere Distanzen zurückzulegen. Auch von Politikern und Experten wird empfohlen, auf das Fahrrad umzusteigen.

Um die Versorgung der Menschen mit Fahrrädern, Ersatzteilen und Zubehör in lokalen Geschäften vor Ort zu ermöglichen, schlagen die Verbände der Fahrradbranche vor, den Verkauf in den Ladenlokalen unter Einhaltung der Hygienevorschriften und Abstandsregeln bundesweit zu gestatten. Dazu wurde von den Verbänden ein strenger Maßnahmen-Katalog vorgelegt, der sich nach den Vorgaben des RKI richtet.
In einem gemeinsamen Brief an die Ministerpräsident*innen und Wirtschaftsminister*innen der Länder erklären die Verbände, dass sie die Maßnahmen zur Verlangsamung der SARS-COV2-Ausbreitung ausdrücklich befürworten und unterstützen. Deshalb unterbreiten sie ihren Vorschlag an die Politik auf Basis umfangreicher Sicherheitsmaßnahmen.
Die Corona-Krise verlangt von der Bevölkerung eine erhebliche Anpassung ihres Mobilitäts- und Freizeitverhaltens. Schon jetzt ist messbar, dass individuelle Verkehrsmittel vermehrt genutzt werden. Fahrradfahren spielt dabei eine Schlüsselrolle und bietet gleich auf mehreren Ebenen Lösungen:

• Es sichert Nahmobilität mit bestmöglichem Schutz vor Ansteckung.
• Es ermöglicht Freizeitaktivität an der frischen Luft und hilft gegen den „Lagerkoller“, ohne sich zu nahe zu kommen.
• Es stärkt Herz-Kreislaufsystem und Lunge und ist gut für das Immunsystem.



Wortlaut des Schreibens an die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder,
sowie die Leitungen der Wirtschaftsressorts:

Berlin, den 01.04.2020

Fahrradhandel ist Garant für individuelle Mobilität – Sicheren Verkauf in Geschäften ermöglichen

Sehr geehrte …,
die Verbände der Fahrradwirtschaft unterstützen weiterhin die Maßnahmen von Bund und Ländern, um die Ausbreitung des SARS-COV-2 zu verlangsamen. Wie lange diese Maßnahmen aufrechterhalten werden und ob sie ausreichen, obliegt der Abwägung der Politik.

Die Bevölkerung muss ihr Mobilitäts- und Freizeitverhalten der Krise anpassen. Das ist bereits deutlich sichtbar, individuelle Verkehrsmittel und zu Fuß gehen nehmen zu, der öffentliche Verkehr wird weniger genutzt. Das Fahrrad spielt dabei eine Schlüsselrolle, es ist aus unserer Sicht systemrelevant für ein krisenfestes Verkehrssystem:
• Es sichert Nahmobilität mit bestmöglichem Schutz vor Ansteckung. • Es ermöglicht Freizeitaktivität an der frischen Luft und hilft gegen den „Lagerkoller“ ohne sich zu nahe zu kommen.
• Es stärkt Herz-Kreislaufsystem und Lunge und ist gut für das Immunsystem.

Erfreulicherweise sind alle Bundesländer unserer Empfehlung gefolgt und gestatten die Öffnung von Fahrradwerkstätten. Doch es geht um mehr: Viele Menschen wollen gerade jetzt ein neues Fahrrad erwerben, weil sie entweder keines haben oder das alte Rad nicht mehr nutzbar ist.
Wir schlagen daher vor, den Verkauf von Fahrrädern, E-Bikes und Zubehör in den lokalen Fahrradläden unter streng kontrollierten Bedingungen und Einhaltung der Hygienevorschriften des RKI zu gestatten.

Begleitend zu diesem Schreiben finden Sie ein Maßnahmenpapier, wie der Verkauf in Fahrradgeschäften sowohl für Kunden als auch für Mitarbeitende mit minimalem Risiko der Ansteckung umgesetzt werden kann (nur mit Termin, kein Publikumsverkehr). In den Ländern Berlin, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern ist der Verkauf in Fahrradgeschäften bereits erprobte Praxis.

Wir bitten Sie unseren Vorschlag zu prüfen. Für Rückfragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.

Hochachtungsvoll

Jörg Müsse, BICO Zweirad Marketing GmbH
Franz-Josef Feldkämper, Bundesinnungsverband Zweirad-Handwerk
Wasilis von Rauch, Bundesverband Zukunft Fahrrad e.V.
Thomas Kunz, Verband des Deutschen Zweiradhandels e. V.
Albert Herresthal, Verbund Service und Fahrrad e.V.
Georg Honkomp, Zweirad-Einkaufs-Genossenschaft eG
Siegfried Neuberger, Zweirad-Industrie-Verband e.V.

Geregelter Verkauf in Fahrrad-Fachgeschäften
Die deutsche Fahrradwirtschaft schlägt folgende Regeln und Maßnahmen vor, um den Verkauf in Fahrradgeschäften unter sicheren Bedingungen zu ermöglichen. Grundsätzlich gelten die Regelungen und Erlasse der Bundesländer.

Bedingungen
 Das Fachgeschäft bleibt für Publikumsverkehr geschlossen.
 Der Zutritt ist ausschließlich nach Aufforderung möglich.
 Der Zutritt für Personen mit Symptomen ist untersagt.
 Beratung von Einzelpersonen oder Paaren nur mit Termin.
 Begrenzte Anzahl gleichzeitiger Beratungen pro Verkaufsraum
je nach Größe.
 Beratung erfolgt ausschließlich an Kunden mit Bedarf.
 Beratung nur von Kunden, die ihre Einwilligung zur Speicherung der Kontaktdaten geben.

Schutzmaßnahmen
 Nur Kartenzahlung oder Überweisung / EC-Cash Geräte werden nach jeder Nutzung desinfiziert.
 Beachtung der Abstands- und Hygienevorschriften.
 Flächen für Kunden und Verkäufer in der Beratung werden ausgewiesen.
 Griffe der Räder werden mit Schutzfolie überzogen/nach jeder Verwendung desinfiziert.

Jedes Geschäft erstellt einen Ablaufplan zur Umsetzung der Bedingungen und
Schutzmaßnahmen und dokumentiert die Einhaltung.

Quelle: www.bvzf.org